Der Wohnungsmarkt in der Schweiz sei sehr heterogen zusammengesetzt, er werde neben einigen grösseren, institutionellen Vermietern vorwiegend beherrscht von einer Vielzahl kleinerer und mehrheitlich privater Vermieter, was dem Mieter mannigfaltige Auswahlmöglichkeiten in bezug auf seinen Vertragspartner verschaffe. In Verbindung mit dem hohen Leerwohnungsbestand könne von einem Kontrahierungszwang und damit einem indirekten Zwang, dem Vermieter bestimmte Informationen zu liefern, keine Rede mehr sein. Sie bestreitet deshalb ein öffentliches Interesse und damit die Legitimation des EDSB zum Erlass einer entsprechenden Empfehlung.