13 Abs. 2 Bst. a DSG nicht entfällt, wenn ein Vertrag mit der betreffenden Person schliesslich nicht zustandekommt, dass die Bearbeitung ihrer Daten jedoch zeitlich eingeschränkt bleiben muss auf den Zeitraum der Vertragsverhandlungen und des Vertragsschlusses und nicht Jahre später immer noch unter diesen Rechtfertigungsgrund fallen könnte (Hünig, a. a. O., N. 9). 2. Zulässigkeit der Einschränkung von Grundrechten des Vermieters durch die Empfehlung Die Weiterziehungsbeklagte beruft sich vorab auf die verfassungsmässigen Rechte der Eigentumsgarantie (Art.