9 - Im Zusammenhang mit der Frage nach Fahrzeugen verlangt die Empfehlung (Ziff. 3, oben, S. 1) einen speziellen Rechtfertigungsgrund, der unter Umständen in der Abklärung der finanziellen Situation des Mieters liegen kann. Sie hält fest, dass in der Regel aber ein Hinweis auf (fehlende) Park- und Abstellmöglichkeiten genüge. - Die Empfehlung äussert sich nicht zur Zulässigkeit der Frage nach dem Bestand geschäftlicher Beziehungen. Sie erklärt als unzulässig Fragen betreffend ein allfälliges Interesse an einem Koppelungsgeschäft (Ziff. 4, oben, S. 1).