- Als unzulässig erklärt werden ebenfalls punktuelle Angaben zur finanziellen Situation des Mietinteressenten, die über das grundsätzlich Zulässige hinausgehen, aber dennoch kein vollständiges Bild der finanziellen Situation des Mietinteressenten ergeben (Ziff. 4 der Empfehlung, oben, S. 1), z. B. Fragen nach Abzahlungs- und Leasingverträgen oder nach Lohnzessionen). Darunter fällt die im Formular der Weiterziehungsbeklagten enthaltene Frage nach einer Restschuld auf dem Mobiliar.