es könne auch nach dem Verhältnis zwischen Miete und Einkommen gefragt werden (Ziff. 1 der Empfehlung, oben, S. 1). - Bisherige Wohnverhältnisse: nur Frage, ob die bisherige Wohnung durch den Vermieter gekündigt wurde (Ziff. 1 der Empfehlung, oben, S. 1). - Fragen nach dem Grund der Wohnungssuche und bezüglich der neuen Wohnung werden als grundsätzlich unzulässig erklärt (Ziff. 3 der Empfehlung, oben, S. 1). - Als unzulässig erklärt werden ebenfalls punktuelle Angaben zur finanziellen Situation des Mietinteressenten, die über das grundsätzlich Zulässige hinausgehen, aber dennoch kein vollständiges Bild der finanziellen Situation des Mietinteressenten ergeben (Ziff.