Die Empfehlung hält fest, dass die Nationalität ein besonders schützenswertes Datum sein kann, z. B. wenn sie Rückschlüsse auf die Rassenzugehörigkeit zulässt. Sie erklärt die Erhebung der Nationalität als grundsätzlich unzulässig und nur unter besonderen Umständen als gerechtfertigt (z. B. wenn statutarisch eine bestimmte prozentuale Durchmischung von Schweizern und Ausländern einer Liegenschaft vorgesehen ist). Sofern die Angabe von der Einwohnerkontrolle oder einer andern Behörde verlangt wird, dürfe sie nur bei Personen erhoben werden, für welche die Angabe gesetzlich vorgeschrieben ist, d. h. in der Regel die einziehenden Mieter.