die Empfehlung erklärt, dass der Zivilstand nur bei den definitiven Mietern zulässigerweise erhoben werden dürfe, vorausgesetzt die betreffende Angabe werde von der Einwohnerkontrolle oder einer andern Behörde verlangt oder es bestehe ein besonderer statutarischer Rechtfertigungsgrund. - Heimatort, Nationalität (Ziff. 2/3 der Empfehlung, oben, S. 1). Die Empfehlung hält fest, dass die Nationalität ein besonders schützenswertes Datum sein kann, z. B. wenn sie Rückschlüsse auf die Rassenzugehörigkeit zulässt.