Zu nicht strittigen Punkten, d. h. zu solchen, die entweder im Formular der Weiterziehungsbeklagten nicht enthalten sind oder bezüglich welcher das Formular den Empfehlungen bereits entspricht, hat sich das Urteil nicht zu äussern. 3. Berührungspunkte zwischen Empfehlung und Fragebogen der Weiterziehungsbeklagten a. Der Fragebogen der Weiterziehungsbeklagten enthält folgende Fragen: - Name und Vorname, Adresse und Telefonnummer des Mietinteressenten - Beruf des Mietinteressenten - Arbeitgeber des Mietinteressenten mit Angabe des Ortes - Einkommen monatlich - Geburtsdatum - Zivilstand - Bürgerort/Land, bei Ausländer Kategorie der Bewilligung (nur im französischen Teil)