vollständiges Bild der finanziellen Situation des Mietinteressenten ergeben (z. B. Fragen nach Abzahlungs- und Leasingverträgen oder nach Lohnzessionen) Gemäss Ziffer 5 sind Referenzen nur bei den vom Mietinteressenten selbst angegebenen Personen einzuholen und von der Referenzperson grundsätzlich nur die vom Mietinteressenten gemachten Angaben bestätigen zu lassen. Ist die Erhebung weiterer Angaben erforderlich, so ist der Mietinteressent darüber vorher zu informieren. Ziffer 6