Art. 12/13, Art. 29 DSG. Weiterziehung von Empfehlungen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) im Privatrechtsbereich an die Eidgenössische Datenschutzkommission (EDSK). Empfehlung betreffend die bei Interessenten für Mietwohnungen erhobenen Daten. A. Zwischenentscheid betreffend die Voraussetzungen der Weiterziehung. Vgl. VPB 62.42 A. B. Urteil betreffend die Prüfung der Empfehlungen. Kognition der EDSK (E. IV). Widerrechtlichkeit der Persönlichkeitsverletzung, Rechtfertigungsgründe (E. V). - Eine rechtswirksame Einwilligung kann nicht generell angenommen werden (E. V/1b).