{"Signatur": "CH_VB_014", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1996-11-21", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_014_JAAC-62-42B--_1996-11-21.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150003914.pdf?ID=150003914", "Checksum": "ec461dca40b3f0b36a0705f0ef70adab"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 62.42B \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Datenschutzkommission 21.11.1996 JAAC 62.42B \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de la protection des données et de la transparence, jusqu'à 2006 21.11.1996 JAAC 62.42B \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale della protezione dei dati 21.11.1996 JAAC 62.42B \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Datenschutzkommission"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de la protection des données et de la transparence, jusqu'à 2006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale della protezione dei dati"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:27:59", "Checksum": "133cf6516ed162cffa20511a118281c4", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Datenschutzkommission 21.11.1996 JAAC 62.42B \r\n\n 3\n- Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum der dem Mietvertrag als Partei\nbeitretenden Personen\n- Anzahl Personen in der Wohnung, davon Kinder\n- Bestehender oder beabsichtigter Untermietvertrag\n- Verwendung der Wohnung auch als Wohnung für den Ehepartner\n(Familienwohnung)\n- Beruf der den Mietvertrag unterzeichnenden oder mit dem Mieter von\nGesetzes wegen solidarisch haftenden Personen\n- Arbeitgeber dieser Personen\n- Einkommen dieser Personen in Einkommenskategorien (10 000er-Schritte bis\nFr. 100 000.-) oder Frage nach dem Verhältnis zwischen Miete und Einkommen\n- Betreibungen in den letzten zwei Jahren\n- Haustiere\n- besondere Lärmverursachung\n- ob die bisherige Wohnung durch den Vermieter gekündigt wurde und wenn\nja, warum.\nGemäss Ziffer 2 sind folgende Angaben nur zu erheben, wenn dem Vermieter\neine gesetzliche Pflicht obliegt, sie einer Behörde zu melden. Diese Angaben\nsind nur bei denjenigen Personen zu erheben, über die der betreffenden\nBehörde Meldung gemacht werden muss (also z. B. der einziehende Mieter\nund seine Familie):\n- Konfession\n- Zivilstand, Datum der Trauung, Trennung oder Scheidung\n- Nationalität, Art der Aufenthaltsbewilligung, bisherige Aufenthaltsdauer in\nder Schweiz\n- Heimatort, Abstammung\n- Adresse und Telefonnummer des Arbeitgebers, Dauer des\nArbeitsverhältnisses\nLaut Ziffer 3 sind folgende Angaben nur unter besonderen Voraussetzungen\nzu erheben (Bestehen einer gesetzlichen Pflicht, statutarische Zielsetzung der\nLiegenschaftsverwaltung oder andere wichtige besondere Gründe):\n- Konfession\n- Zivilstand, Datum der Trauung, Trennung oder Scheidung\n- Name, Vorname und Adresse oder das Geschlecht von Personen, die dem\nMietvertrag nicht als Partei beitreten, Verwandschaftsverhältnisse zwischen\ndiesen Personen und dem Mietinteressenten\n- Nationalität, Art der Aufenthaltsbewilligung, bisherige Aufenthaltsdauer in\nder Schweiz\n- Heimatort, Abstammung\n\n4\n- Adresse und Telefonnummer des Arbeitgebers, Dauer des\nArbeitsverhältnisses\n- Angaben, die der detaillierten, systematischen Abklärung der finanziellen\nVerhältnisse des Mietinteressenten dienen\n- Musikinstrumente\n- unregelmässige Arbeitszeiten\n- benutzte Fahrzeuge, Fahrzeugmarke, Kontrollschildnummer, Wert des\nFahrzeugs\n- Anzahl Wohnungswechsel in den letzten Jahren\n- Grund des Wohnungswechsels\n- Anzahl Zimmer und Mietpreis der bisherigen Wohnung\n- Nutzung der bisherigen Wohnung\n- Verwendungszweck der neuen Wohnung\n- voraussichtliche Mietdauer\n- Anforderungen, welche an die Wohnung gestellt werden\n- Bestehen einer Invalidität (grundsätzlich nur bei Vermietung von\nInvalidenwohnungen)\nNach Ziffer 4 sind folgende Angaben in keinem Fall zu erheben:\n- Besteht ein Zwang zum Abschluss des Mietvertrags aufgrund der Situation\nauf dem Wohnungsmarkt oder einer persönlichen Notlage?\n- Beurteilung des Preis-Leistungsverhältnisses der Wohnung\n- Mitgliedschaft des Mietinteressenten oder anderer Personen bei einer\nMieterschutzorganisation\n- Interesse am Abschluss eines Koppelungsgeschäfts, namentlich eines\nVersicherungsvertrags mit der betreffenden Liegenschaftsverwaltung\n- Bestehen chronischer Krankheiten\n- nur punktuelle Angaben zur finanziellen Situation des Mietinteressenten,\ndie über das grundsätzlich Zulässige hinausgehen, aber dennoch kein\nvollständiges Bild der finanziellen Situation des Mietinteressenten\nergeben (z. B. Fragen nach Abzahlungs- und Leasingverträgen oder nach\nLohnzessionen)\nGemäss Ziffer 5 sind Referenzen nur bei den vom Mietinteressenten selbst\nangegebenen Personen einzuholen und von der Referenzperson grundsätzlich\nnur die vom Mietinteressenten gemachten Angaben bestätigen zu lassen.\nIst die Erhebung weiterer Angaben erforderlich, so ist der Mietinteressent\ndarüber vorher zu informieren.\nZiffer 6 schliesslich empfiehlt für Wartelisten, die sich nicht auf ein konkretes\nWohnobjekt beziehen, grundsätzlich, wenn keine besonderen Gründe weitere\nAngaben erfordern, nur Name, Vorname und Adresse des Interessenten zu\nerheben.\n\n"}