Im konkreten Fall ergibt sich aufgrund der Akten, dass der EDSB vorgängig des Erlasses der Empfehlung vom 21. November 1994 zuerst Hearings, anschliessend eine schriftliche Vernehmlassung durchgeführt und anlässlich der Ausarbeitung seiner Empfehlung 89 aleatorisch zusammengekommene Formulare von Vermietern überprüft hat. Nur in Einzelfällen hatte er mit dem betreffenden Vermieter im Verlauf des Verfahrens Kontakt. Die Empfehlung wurde in der Folge den eingangs (A.) erwähnten Adressaten eröffnet. Ausdrücklich abgelehnt haben sie die dort (B.) aufgeführten Personen und Interessenverbände, die sich mit Ausnahme der Grossvermieterin A mit dem Kreis der Direktadressaten nicht decken.