c. Die Empfehlung des EDSB vom 21. November 1994 wurde tags darauf im BBl veröffentlicht und den vom EDSB in Zusammenhang mit den Datenerhebungen auf Anmeldeformularen für Mietinteressenten vor Erlass der Empfehlung konsultierten Personen und Interessenverbänden direkt zugestellt. Nach seinen Darlegungen im Schreiben vom 12. September 1995 richtet sich die Empfehlung an alle Personen, welche in der Schweiz vermieten, und weist damit generellen und abstrakten Charakter auf. Insbesondere beziehe sie sich nicht auf einen konkreten Sachverhalt, wie dies bei Verfügungen, selbst wenn sie sich an einen grösseren Personenkreis richten (Allgemeinverfügung) der Fall sei.