Eine nähere Definition dieses Begriffes findet sich nicht. In der ständerätlichen Kommission wurde ausgeführt, dass es sich um einen terminus technicus (Fachbegriff) handle, der die Materie eingrenze. Weiter wurde festgehalten, dass man keinen «Datenschutzpolizisten» wünsche (a. a. O., Voten des Präsidenten, S. 80/83).