Mit Schreiben vom 11. August 1995 unterbreitete die EDSK dem EDSB verschiedene Fragen, die er mit Schreiben vom 12. September 1995 beanwortete. E. Die 14 Personen und Organisationen, die sich kritisch zu den Empfehlungen geäussert bzw. diese abgelehnt haben, wurden im vorliegenden Verfahren als Weiterziehungsbeklagte behandelt und es wurde ihnen Parteistellung eingeräumt. Von der Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme haben die Kammer X und die Gesellschaften Y und Z Gebrauch gemacht. Die Kammer X beantragte Abweisung der Weiterziehung.