Fr. 100 000.-) oder Frage nach dem Verhältnis zwischen Miete und Einkommen - Betreibungen in den letzten zwei Jahren - Haustiere - besondere Lärmverursachung - ob die bisherige Wohnung durch den Vermieter gekündigt wurde und wenn ja, warum. Gemäss Ziffer 2 sind folgende Angaben nur zu erheben, wenn dem Vermieter eine gesetzliche Pflicht obliegt, sie einer Behörde zu melden.