A. Am 21. November 1994 erliess der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDSB) im Anschluss an eine Radiosendung vom Dezember 1993 und nach Durchführung einer Vernehmlassung bei Vermieter- und Mieterverbänden und Untersuchung von 89 Anmeldeformularen für Mietwohnungen eine Empfehlung betreffend die bei Interessenten für Mietwohnungen zu erhebenden Daten. Diese lautet wie folgt[4]: