1 Keine Frist für die Weiterziehung (E. I). Zulässigkeit (E. II). - Begriff des die Persönlichkeit einer grösseren Anzahl von Personen bedrohenden Systemfehlers (E. II/2b). - Der Weiterziehung unterliegen nicht generell-abstrakte Empfehlungen. Die EDSK kann einen rechtsverbindlichen Entscheid nur gegenüber bestimmten Adressaten fällen, die eine im Rahmen der Kontrolltätigkeit des EDSB an sie ergangene Empfehlung nicht befolgt oder abgelehnt haben (E. II/2 c/d). B. Urteil betreffend die Prüfung der Empfehlungen. Vgl. 62.42 B.