Was die Beschwerdegegnerin diesbezüglich vorbringt, müsste auch in vielen anderen Verwaltungszweigen gelten und widerspricht klar den inzwischen Gesetz gewordenen datenschutzrechtlichen Anforderungen. Auch ist zu berücksichtigen, dass sich der Zeitaufwand für die Anfertigung einer grossen Anzahl Fotokopien dank der heutigen leistungsfähigen Kopiergeräte allgemein verringert hat.