10 die Auskunft verlangt wird, in dem Strafverfahren Beschuldigter oder dem Strafvollzug Unterworfener ist oder wenn ein Verfahren zur Rehabilitation oder Löschung hängig ist. Gerade letzteres war indessen vorliegend nicht der Fall. Die Auskunft verlangende Behörde führte ein Strafverfahren nicht gegen den Beschwerdeführer, sondern auf dessen Anzeige hin gegen Rechtsanwältin B. Die Herausgabe des gesamten Dossiers einschliesslich des Strafregisterauszuges mit gelöschten Einträgen an die Bezirksanwaltschaft Andelfingen stand somit auch nicht im Einklang mit den spezifischen Bestimmungen über das Zentralstrafregister.