1 Beschwerdeinstanz. Zuständigkeit der Eidgenössischen Datenschutzkommission (EDSK) als Beschwerdeinstanz in rein datenschutzrechtlichen Fragen unabhängig davon, auf welcher gesetzlichen Anspruchsgrundlage die datenschutzrechtliche Streitfrage beruht. Grundsätze der Datenbekanntgabe durch Verwaltungsbehörden des Bundes an kantonale Strafverfolgungsbehörden.