Das Recht auf Auskunft über persönliche Daten ist das eigentliche Schlüsselrecht zum Datenschutz (Urs Belser, Das Recht auf Auskunft, die Transparenz der Datenbearbeitung und das Auskunftsverfahren, in: Das neue Datenschutzgesetz des Bundes, Referate der Tagung der Hochschule St. Gallen, vom 15. Oktober und 13. November 1992, herausgegeben von Rainer J. Schweizer, Zürich 1993, S. 55). Es erlaubt überhaupt erst der betroffenen Person, ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Nur wer weiss, ob und welche Daten über sie bearbeitet werden, kann diese nötigenfalls berichtigen oder vernichten lassen oder wenigstens deren Richtigkeit bestreiten (Botschaft, S. 40).