Art. 2 Abs. 1 Bst. b, Art. 3 Bst. e, Art. 8 DSG. Auskunftsrecht über Personalakten. Personalakten des EVG fallen unter das DSG. Dieses enthält keine Befristung für die Geltendmachung des Auskunftsrechts (E. 2). Das Beratungsprotokoll einer Kollegialbehörde gehört, soweit es die Entlassung eines Mitarbeiters betrifft, zu dessen Personalakten und unterliegt dem Auskunftsrecht (E. 3b).