Urteil Fuchser. Gesuch um Entlassung aus einer Massnahme nach Art. 43 StGB. Verletzung der EMRK. Art. 5 Abs. 4 EMRK. Anspruch auf richterliche Haftprüfung der Rechtmässigkeit innert kurzer Frist. - Die Angemessenheit der Verfahrensdauer beurteilt sich unter Würdigung der Umstände des Einzelfalles. Massgeblich ist die Zeit ab Einreichung des Haftentlassungsgesuchs bis zum endgültigen richterlichen Urteil. Eine Verfahrensdauer von mehr als 3 Monaten