1 Strafverfahren im Kanton Zug. Auferlegung der Verfahrenskosten trotz vollumfänglichem Freispruch. Art. 6 Abs. 2 EMRK. Anspruch auf ein faires Verfahren. Unschuldsvermutung. - Die in der schweizerischen Rechtstradition verwurzelte Lösung, nach welcher Prozesskosten einer Person auch dann auferlegt werden können, wenn sie in den Genuss einer Einstellung des Verfahrens, einer Verjährung oder einem Freispruch kommt, verstösst nicht grundsätzlich gegen die Unschuldsvermutung. Die Praxis des Bundesgerichts zeigt, dass diese Gerichtsbehörde darauf bedacht ist, die Auferlegung von Prozesskosten mit dem schuldhaften und vorwerfbaren Verhalten des Betroffenen