1 - Auch alternative Formen der Urteilspublikation können den Anforderungen der Bestimmung genügen. Denkbar sind die Einsichtnahme bei der Gerichtskanzlei oder die veröffentlichung in einer amtlichen Sammlung. - Das Internet ist heutzutage ein bedeutsames, einfach zu handhabendes und kostengünstiges Kommunikationsmittel; die Urteilspublikation im Internet stellt folglich eine öffentliche Urteilsverkündung im Sinne der Bestimmung dar.