Verfahren betreffend Taggelder der Arbeitslosenhilfe. Öffentliche Urteilsverkündung. Art. 6 Abs. 1 EMRK. Internetpublikation als öffentliche Urteilsverkündung. - Gemäss ständiger Rechtsprechung ist das Erfordernis der öffentlichen Urteilsverkündung mit einer gewissen Flexibilität zu handhaben. Die Besonderheiten des Einzelfalls spielen ebenso eine Rolle wie Sinn und Zweck von Art. 6 EMRK.