Dauer eines Verfahrens betreffend Urheberrecht. Art. 6 Abs. 1 EMRK. Verfahrensdauer. Faires Verfahren. - Das Verfahren vor den zwei Gerichtsinstanzen dauerte etwas länger als 25 Monate. Diese Verfahrensdauer ist angesichts der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) angemessen, obwohl eine Dauer von nahezu sechs Monaten für die Urteilsredaktion als beträchtlich erscheint. - Das Beweisrecht wird in erster Linie durch das innerstaatliche Recht geregelt. Der EGMR hat lediglich zu prüfen, ob das Verfahren insgesamt fair war. Die innerstaatlichen Gerichte haben die Glaubwürdigkeit