Urteil Contardi. Weiterleitung der Stellungnahmen des kantonalen Gerichts, des Bundesamts für Sozialversicherung (BSV) und der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) an den Beschwerdeführer zur Kenntnisnahme. Zugang zu den Akten des Verfahrens vor dem Eidgenössischen Versicherungsgericht (EVG). Verletzung der EMRK. Art. 6 Abs. 1 EMRK. Anspruch auf ein faires Verfahren. Waffengleichheit. - Der Grundsatz der Waffengleichheit setzt voraus, dass die Parteien eines Gerichtsverfahrens von sämtlichen beigebrachten Beweismitteln und Akten Kenntnis haben und dazu Stellung nehmen können. Dies gilt auch dann, wenn die fraglichen Dokumente nach Auffassung des Gerichts