Notwendigkeit eines Eingriffs ist grösser, wenn es sich um einen Sender mit kommerziellen Zielen handelt. - Die besonderen politischen Verhältnisse in der Schweiz machen es unabdingbar, einschlägige Kriterien wie die kulturelle und sprachliche Vielfalt, die Ausgewogenheit zwischen Flachland- und Bergregionen sowie die bundesstaatliche Ausgeglichenheit heranzuziehen. - Dass der bundesrätliche Entscheid diese Kriterien als nicht erfüllt qualifiziert hat, ist angesichts der Ausrichtung des geplanten Spartenprogramms nicht zu beanstanden. Die Konzessionsverweigerung