Strafverfahren im Kanton Genf. Ungerechtfertigte Untersuchungshaft, welche entschädigt wurde. Art. 5 Abs. 1 Bst. c und Art. 5 Abs. 4, Art. 34 EMRK. Anspruch auf richterliche Haftprüfung. Opferbegriff. - Der Opferbegriff wie das Erfordernis der Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsbehelfe drücken die Subsidiarität der Individualbeschwerde an den Gerichtshof aus. Haben die innerstaatlichen Behörden eine vor dem Gerichtshof geltend gemachte