Strafverfahren im Kanton Zürich. Fehlende Opfereigenschaft im Sinne der EMRK nach erfolgter Wiedergutmachung für Unzulänglichkeiten in einem Strafverfahren. Art. 6 Abs. 1 und Art. 34 EMRK. Recht auf ein faires Verfahren. Opferbegriff. Der Beschwerdeführer erlangte Wiedergutmachung auch für allfällige Unzulänglichkeiten des Strafverfahrens, indem das Bundesgericht seine Nichtigkeitsbeschwerde gegen die strafrechtliche Verurteilung gutgeheissen hatte und er in der Folge vom Obergericht des Kantons Zürich freigesprochen wurde.