1 Verbot, öffentlich zu behaupten, die Gefährlichkeit von Mikrowellengeräten sei wissenschaftlich bewiesen, ohne gleichzeitig auf abweichende Meinungen hinzuweisen, sowie Verbot, den Sensenmann als Symbol zu verwenden. Art. 10 Abs. 2 EMRK. Eingriff in die Freiheit der Meinungsäusserung. - In seinem früheren Urteil (VPB 62.119, Urteil vom 28. Mai 1998, Hertel gegen die Schweiz, Recueil des arrêts et décisions 1998-VI, p. 2298 ff.) hat der Gerichtshof erkannt, dass der Eingriff gesetzlich vorgesehen war (Art. 3 und 9 UWG) und mit dem Schutz der Rechte anderer ein legitimes Ziel verfolgte.