Ihre Schwere und Allgemeinheit ist kaum vereinbar damit, dass Rechtsanwälte zur Aufrechterhaltung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Justiz beitragen sollen. Angesichts des Entscheidungsspielraums der Vertragsstaaten und der sorgfältigen Interessenabwägung durch die innerstaatlichen Behörden, erweist sich der Eingriff in die Meinungsäusserungsfreiheit des Beschwerdeführers als notwendig in einer demokratischen Gesellschaft.