Es darf daher erwartet werden, dass sie zum ordnungsgemässen Gang der Justiz beitragen. - Obwohl keine strafrechtliche Verurteilung der Mitglieder des Obergerichts vorlag, unterliess es der Beschwerdeführer, seine Vorwürfe als blosse Verdachtsäusserungen zu bezeichnen. Ihre Schwere und Allgemeinheit ist kaum vereinbar damit, dass Rechtsanwälte zur Aufrechterhaltung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Justiz beitragen sollen.