Sie verliehen deshalb die Konzession einem Mitbewerber, dessen Programm die gesamte Bevölkerung avisierte, die Ausstrahlung von Musik aus der ganzen Welt und Nachrichtensendungen in mehreren Sprachen vorsah und deshalb stärker zur Integration verschiedener gesellschaftlicher Schichten beizutragen schien. Angesichts des Entscheidungsspielraums der Vertragsstaaten und der sorgfältigen Interessenabwägung durch die innerstaatlichen Behörden, erweist sich der Eingriff in die Meinungsäusserungsfreiheit der Beschwerdeführer als notwendig in einer demokratischen Gesellschaft. Rifiuto di una concessione radio per Skyradio SA. Art. 10 § 1 CEDU. Libertà di espressione.