1 Entscheidungen über Einreise, Aufenthalt und Wegweisung von Personen ausländischer Staatsangehörigkeit betreffen nicht Streitigkeiten über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen. Art. 8 Abs. 1 EMRK. Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. - Zwischen den erwachsenen Kindern des Beschwerdeführers aus seiner 1977 geschiedenen ersten Ehe und ihm besteht keinerlei Abhängigkeitsverhältnis. Der Beschwerdeführer kann sich insofern nicht auf das Recht auf Achtung des Familienlebens berufen. - Der Beschwerdeführer hat bis zu seiner Wiederverheiratung mit einer Schweizerin im Jahre 1999 keine besonders engen Bindungen zur Schweiz gezeigt.