Verfahren betreffend Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung einer Person britischer Staatsangehörigkeit, welche arbeitslos ist, aufgelaufene Schulden für Unterhaltszahlungen nicht begleicht und von der öffentlichen Fürsorge abhängt. Art. 6 Abs. 1 EMRK. Begriff der zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen.