Verlängerung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg sowie Abweisung der Einsprachen der Beschwerdeführer durch den Bundesrat ohne Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung. Art. 6 Abs. 1 EMRK. Begriff der zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen. Recht auf Zugang zu einem Gericht.