Verfahren betreffend unentgeltliche Rechtspflege in einem Prozess gegen einen Rechtsanwalt wegen mangelhafter Vertretung. Art. 6 Abs. 1 EMRK. Begriff der zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen. Der Beschwerdeführer hatte im Prozess gegen seinen früheren Rechtsanwalt vergeblich um unentgeltliche Rechtspflege ersucht. Wegen verpasster Rechtsmittelfrist wurde auf seine Beschwerde gegen die Abweisung nicht eingetreten.