Asyl. Abzug von Fürsorgeleistungen von den auf ein Sicherheitskonto einbezahlten Beträgen: Rückwirkung des Flüchtlingsstatus. Art. 6 § 1 EMRK. Streitigkeiten über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen. - Die Bestimmung garantiert in sich keinen spezifischen Inhalt für die «zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen» im materiellen Recht der Vertragsstaaten. Die Streitigkeit muss authentisch und ernsthaft