Fürsorgerische Freiheitsentziehung. Rechtsmittel. Art. 13 EMRK. Recht auf eine wirksame Beschwerde. Die Bestimmung verschafft keinen Anspruch auf ein innerstaatliches Normenkontrollverfahren. Es genügt eine Beschwerdemöglichkeit, mit welcher gerügt werden kann, das innerstaatliche Recht sei nicht konventionskonform angewandt worden.