1 Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG). Ausstrahlungsverbot für einen Sendebeitrag des Kassensturzes wegen unlauteren Wettbewerbs durch irreführende Äusserungen. Art. 10 Abs. 2 EMRK. Eingriff in die Freiheit der Meinungsäusserung. - Der Eingriff beruhte auf Art. 1, Art. 2 und Art. 3 Bst. a UWG, war mithin gesetzlich vorgesehen. - Er verfolgte mit dem «Schutz der Rechte anderer» ein zulässiges Ziel im Sinne dieser Bestimmung. - Es besteht ein allgemeines Interesse an der Diskussion über die öffentliche Gesundheit, insbesondere über die Nebenwirkungen von Medikamenten.