Tragen des Kopftuchs durch eine Vorschrift des Korans auferlegt, welche nur schwer zu vereinbaren ist mit der Botschaft von Toleranz, Respekt vor dem Andersdenkenden, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung, welche in einer Demokratie jede Lehrkraft ihren Schülerinnen und Schülern vermitteln soll. Das Verbot, während des Unterrichts das Kopftuch zu tragen, erweist sich demnach als notwendig in einer demokratischen Gesellschaft. Art. 9 in Verbindung mit Art. 14 EMRK. Verbot geschlechtsspezifischer Diskriminierungen. - Die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter bildet ein wichtiges Anliegen der Mitgliedstaaten des Europarates. Eine Ungleichbehandlung gestützt auf das Geschlecht