Beschlagnahme der Telefaxgeräte, Blockierung des Zugangs zum Mailsystem und zum Internet sowie Androhung der Beschlagnahme der Telefonapparate gegenüber einem Asylbewerber algerischer Staatsangehörigkeit, der mehrere propagandistische Aufrufe für die Islamische Heilsfront (FIS), gegen die algerische Regierung sowie zum gewaltsamen Widerstand gegen letztere verfasst hatte. Art. 9 EMRK. Religionsfreiheit. - Die Bestimmung schützt in erster Linie persönliche Überzeugungen sowie Glaubensbekenntnisse, ferner eng damit verbundene Handlungen, welche anerkannte Formen der Ausübung einer Religion oder eines Bekenntnisses darstellen. - Nicht erfasst sind hingegen Handlungsweisen, welche zur