Schweiz mit Möglichkeit der Weiterbeschäftigung als Gärtner und Elektriker. - Der Ehefrau kann nicht zugemutet werden, ihm nach Algerien zu folgen, und ein gemeinsames Familienleben in einem Drittstaat ist nicht möglich. Da der Beschwerdeführer eine vergleichsweise geringe Gefahr für die öffentliche Ordnung bildet, erweist sich unter den gegebenen Umständen die Nichtverlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung als unverhältnismässig.