Ausweisung eines bosnischen Staatsangehörigen mit Aufenthaltsbewilligung, der wegen Versicherungsbetrugs und Verstössen gegen das Kriegsmaterialgesetz zu 33 Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von 4000 Franken verurteilt worden war. Art. 8 Abs. 2 EMRK. Eingriff in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.