1 - Im vorliegenden Fall umschreiben die Entscheidungen der gerichtlichen Instanzen, welche das Begehren des Beschwerdeführers auf Aufhebung der Strafverfolgung abwiesen und stattdessen die blosse Einstellung des Verfahrens zuliessen, lediglich bestimmte Verdachtsmomente; sie enthalten mithin gerade keinen Schuldvorwurf.