Einstellung eines Strafverfahrens im Kanton Genf. Art. 6 Abs. 2 EMRK. Unschuldsvermutung. - Die Konvention gewährleistet kein absolutes Recht auf Verurteilung oder auf Freispruch. - Die Entscheidung, in welcher ein anbegehrter Freispruch verweigert wird, kann problematisch sein, wenn Begründung und Dispositiv sinngemäss einem Schuldvorwurf gleichkommen, ohne dass zuvor der gesetzliche Beweis der Schuld erbracht worden wäre und der Beschuldigte Gelegenheit zur Wahrnehmung seiner Verteidigungsrechte gehabt hätte.