Zudem dienten sie dazu, innertürkische Spannungen in die Schweiz zu exportieren und auf diese Weise Druck auf kurdische Emigranten auszuüben. - Da die Gewaltaufrufe sich jeweils flächendeckend über die gesamten Schriften verteilten, konnte der Eingriff nicht auf einzelne unmittelbar betroffene Passagen beschränkt werden. Er erweist sich deshalb als für die nationale Sicherheit sowie zur Aufrechterhaltung der Ordnung und zur Verhütung von Straftaten notwendig in einer demokratischen Gesellschaft. Art. 6 Abs. 1 EMRK. Recht auf Zugang zu einem Gericht und auf öffentliche Verhandlung. - Das Bundesgericht hat die Beschwerden des Beschwerdeführers materiell behandelt.